Philosophie der Kanzlei

Die Mandatsbearbeitung

Die Kanzlei Altenhof & Theiß besteht aus den Rechtsanwälten Robert Altenhof, Rechtsanwalt Bernd Theiß als freier Mitarbeiter sowie Rechtsanwältin Julia Hinkelmann (in Bürogemeinschaft) sowie der TAX-TGW Steuerberatung. Im Sekretariat arbeiten Frau Ines Claas und Frau Silvia Lamberty. Die TAX-TGW besteht aus Rechtsanwalt Robert Altenhof sowie den Mitarbeiterinnen Frau Marion Schlange und Frau Panagiota Marazopoulos.

Wir verstehen uns als ein Team und wollen gemeinsam mit Ihnen das Mandat zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten. Bitte beachten Sie deshalb die nachfolgenden Hinweise, die eine Zusammenarbeit erleichtern sollen.

Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern

Wir sind ein gut funktionierendes Team, das bei der Bearbeitung Ihres Mandates eng verzahnt zusammenarbeitet. Sollte es trotzdem notwendig werden mit externen Spezialisten wie Sachverständigen, Unternehmensberatern und Rentenberatern zu kooperieren, um die in Ihrem Rahmen notwendigen Fragen zu klären, verfügen wir über vielfältige Kontakte und sind bereit und in der Lage, diese in Anspruch zu nehmen.

Ein großer Vorteil ist es, dass unsere Bürogemeinschaft seit einiger Zeit durch die Steuerberatung TAX-TGW komplettiert wird. Wir sind jederzeit in der Lage, auftretende steuer- und betriebswirtschaftliche Probleme schnell und unkompliziert zu lösen.

Die Vergütung

Das Honorar der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Honorar der Steuerberatung richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Die Höhe der Vergütung hängt vom konkreten Einzelfall, meistens vom Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit ab.

Besonders umfangreiche Mandate betreuen wir auf der Basis von vorab mit Ihnen abgestimmten Honorarvereinbarung nach Pauschal- oder Stundensätzen.

Unsere Anwälte beraten Sie gerne von Anfang an über Kostenrisiken – und zwar unentgeltlich auch für Sie völlig unverbindlich.

Wir fordern auf das voraussichtlich entstehende Rechtsanwaltshonorar angemessene Vorschüsse an.

Falls Sie aus persönlichen finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, kann im Einzelfall Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragt werden. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an oder informieren Sie sich vorab auf der Seite http://www.justiz.nrw.de.

Die Erstberatungsgebühr

Es kann notwendig sein, sich vorerst lediglich beraten zu lassen, ob eine weitergehende Beratung, ein außergerichtliches oder gerichtliche Vorgehen ratsam ist. In diesen Fällen werden wir im Rahmen der so genannten Erstberatung tätig. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz begrenzt in diesem Fall unsere Gebühren auf 190,00 €. Die Erstberatung ist in jedem Rechtsgebiet möglich. Wir behalten uns vor, höhere Gebühren zu fordern, wenn die Beratung den angemessenen Umfang einer Erstberatung überschreitet.

Wir weisen Sie in einem solchen Fall ausdrücklich darauf hin.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit jeder deutschen Rechtsschutzversicherung zusammen. Ob die Rechtsschutzversicherung im Einzelfall die Kosten übernimmt, kann verlässlich erst nach einer Deckungsanfrage bei dieser in Erfahrung gebracht werden. Diese Deckungsanfrage übernehmen wir kostenlos für Sie.

Notwendige Zusammenarbeit

Es ist uns nur möglich, Ihre Interessen wirksam zu vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Wir benötigen von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke im Original oder in einer einwandfrei lesbaren Kopie.

Wir übersenden Ihnen grundsätzlich Kopien des für Sie wesentlichen Schriftverkehrs, damit Sie immer über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet sind. Es ist zweckmäßig, wenn auch Sie diese Unterlagen zeitlich geordnet abheften.

Falls wir Sie um eine Stellungnahme bitten, sollten Sie uns möglichst bald telefonisch oder zumindest stichwortartig schriftlich antworten. Sie können jederzeit mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin vereinbaren.

In vielen Fällen wird Ihnen unser qualifiziertes Sekretariat bereits weiterhelfen können.

Rechtsmittel und Fristen

Bei der Bearbeitung Ihres Mandats ist es oft notwendig, Entscheidungen der Gerichte oder behördliche Verfügungen anzufechten. Die Einlegung von Rechtsmitteln ist grundsätzlich an Fristen gebunden. Sollte eine Frist nicht eingehalten werden, kann schon deswegen der Rechtsstreit verloren gehen. In einem laufenden Mandat werden die ergehenden Entscheidungen regelmäßig an uns zugestellt, so dass wir unsererseits die Einhaltung der Fristen überwachen.

Im Einzelfall ist es möglich, dass Ihnen im Lauf des Mandats ein Rechtsmittel doch persönlich zugestellt wird und wir davon nicht benachrichtigt werden. Dies verhindert grundsätzlich nicht, dass Fristen laufen können. Deswegen ist es notwendig, dass Sie uns eine solche Entscheidung sofort zukommen lassen, damit wir in Absprache mit Ihnen die entsprechenden Rechtsmittel einlegen können und die Fristen somit wahren.

Sollte die Einlegung von Rechtsmitteln mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, so legen wir diese nur ein, wenn Sie uns dazu ausdrücklich beauftragen. In einem solchen Fall werden wir unaufgefordert den Kontakt zu Ihnen suchen.

Telefon

Wir sind während unserer Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch für Sie zu erreichen.

In vielen Fällen kann Ihnen bei telefonischen Rückfragen bereits unser qualifiziertes und kompetentes Personal die gewünschten Auskünfte erteilen. Auch können Sie dort gerne Nachrichten oder Anfragen zur Weiterleitung an den Rechtsanwalt oder die Steuerberatung TAX-TGW hinterlassen.

Sollten unsere Anwälte nicht durch Termine oder unaufschiebbare Arbeiten verhindert sein, können Sie sich zu jeder Zeit mit Ihnen persönlich verbinden lassen. Andernfalls rufen wir Sie auf Ihren Wunsch gerne zurück. Bitte hinterlassen Sie hierfür die Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können und teilen Sie uns mit, zu welcher Uhrzeit dies möglich ist. Wir werden Sie dann zu der vereinbarten Zeit zurückrufen.

Besprechungstermin

Gerade bei umfangreicheren Rückfragen kann es notwendig sein, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Bitte scheuen Sie sich nicht, diesen direkt mit unserem Sekretariat zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen in der Regel zeitnah zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir umfangreiche Besprechungen meist nur nach Voranmeldung durchführen können.

Zahlungs- und Geldverkehr

Es kommt häufig vor, dass Gelder, die für Sie bestimmt sind, auf unsere Konten eingezahlt werden. Wir behandeln diese Konten streng treuhänderisch und leiten eingehende Fremdgelder unverzüglich an Sie weiter. Dies geschieht, wenn wir über Ihre Kontodaten verfügen, mittels einer Überweisung. In allen anderen Fällen werden wir Ihnen einen Verrechnungsscheck zur gefälligen Verwendung übersenden. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie uns bereits bei der Übertragung des Mandats Ihre Kontodaten mitteilen.

Bei Zahlungen Ihrerseits auf unsere Konten bitten wir Sie, bei der Überweisung unbedingt unser Aktenzeichen sowie den Betreff (Musterfrau ./. Mustermann) anzugeben.

Nur so ist gewährleistet, dass unsere Buchhaltung die Zahlung richtig zuordnen kann. Sollten Sie Rückfragen zur Buchungsvorgängen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Sekretariat.

Kommunikationsmittel

Wir kommunizieren mit Ihnen auf dem Postweg, telefonisch und per E-Mail.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden in unserem Computer gespeichert, zu dem nur die Rechtsanwälte, der Steuerberatung TAX-TGW und die Sekretärinnen Zugang haben. Wir behandeln sämtliche Informationen selbstverständlich streng vertraulich.