Informationspflichten nach Art. 13 EU-DGVO

Verantwortlichkeit und Datenschutzbeauftragter

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Anwaltskanzlei Altenhof & Theiß, Schlossstr. 35, 42551 Velbert,

Tel.: 02051/4285, Fax: 02051/59054, E-Mail: info@aba-velbert.de

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Rechtsanwaltskanzlei Altenhof & Theiß ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Rechtsanwalt Robert Altenhof, beziehungsweise unter info@aba‑velbert.de erreichbar.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung und Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b) EU-DGVO Begründung oder zur Durchführung des Mandatsverhältnisses erhoben.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.

Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

Empfänger von Daten

Im Rahmen des Mandatsverhältnisses werden Daten – soweit zur Mandatsbearbeitung erforderlich – insbesondere an Mandatsgegner und deren Vertreter, Versicherungen, Behörden, Gerichte, Krankenversicherungen, Rentenversicherungen, Finanzämter, Ärzte und Krankenhäuser weitergegeben. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Daten können u.U. durch IT-Unternehmen im Rahmen der Wartung und Instandhaltung unserer Server, Kopierer usw. eingesehen werden, soweit dies aus technischen Gründen zur Aufrechterhaltung der EDV notwendig ist. Daten können auch durch die Inanspruchnahme sog. Clouddienste an Clouddienstleister mit Servern in Deutschland/in der EU weitergegeben werden. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen. Auch an Dienstleister werden Daten nur insoweit weitergegeben, als sich diese zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

Datenkategorien

Betroffen können folgende Datenkategorien sein:

Dauer der Datenspeicherung

Die für die Mandatierung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

Recht des Betroffenen

Sie haben folgende Rechte:

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@aba-velbert.de

Übermittlung der Daten in Drittländer

Eine Übermittlung der Daten in Drittländer findet grs. nicht statt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dies zur Abwicklung des Mandats notwendig ist.

Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der Daten ist zur Abwicklung des Mandatsverhältnisses notwendig und damit vertraglich vorgeschrieben und zum Abschluss des Mandatsvertrags notwendig. Im Fall der Nichtbereitstellung oder nicht vollständigen Bereitstellung kann das Mandat nicht bearbeitet werden oder es besteht die Gefahr, dass nicht alle Ansprüche in zustehendem Umfang durchgesetzt werden können.